Reglement Filmeinreichung für das 42. DOK.fest München
Herzlichen Dank für Ihr Interesse an einer Einreichung Ihres Films zum 42. DOK.fest München (05.–17. Mai 2027 im Kino, 10.–23. Mai 2027 @home).
Das DOK.fest München ist als Festival für international künstlerisch herausragende und gesellschaftlich relevante Dokumentarfilme das größte seiner Art in Deutschland und eine bedeutende Plattform für Dokumentarfilm in Europa.
Das 42. DOK.fest München kombiniert erneut das Beste aus Präsenz- und Online-Erlebnis zu einem einzigartigen, dualen Festival: Vom 05. bis 17. Mai 2027 werden die ausgewählten Dokumentarfilme in Münchner Kinos und an unseren Sonderspielorten präsentiert und vom 10. bis 23. Mai 2027 werden @home deutschlandweit exklusiv auf unserer digitalen Leinwand zu sehen sein.
1. Allgemeine Teilnahmebedingungen
Jeder Dokumentarfilm, der für das 2027 stattfindende DOK.fest München eingereicht wird (ausgenommen sind Einreichungen für DOK.education und DOK.spotlights megaherz Award), muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Das Datum der Fertigstellung liegt nach dem 01. Januar 2026.
- Die Laufzeit des Filmes beträgt mindestens 52 Minuten.
- Bis zur Aufführung beim Festival darf der eingereichte Film weder in Deutschland regulär im Kino ausgewertet, noch in einem öffentlich rechtlichen oder einem frei empfangbaren privaten Sender ausgestrahlt worden sein. Des Weiteren sind Filme, die auf frei zugänglichen Internetplattformen verfügbar sind, vom Festival ausgeschlossen. Im Einzelfall obliegt die Entscheidung über die Zulassung der Festivalleitung.
- Der Film muss bis zum 31. Dezember 2026 über unsere Website eingereicht werden (weitere Infos dazu s. Punkt 8). Eine Verlängerung der Einreichfrist wird es in diesem Jahr nicht geben. Wir bitten um frühestmögliche Einreichung.
- Die Zahlungsaufforderung für die Einreichgebühr erhalten Sie nach kurzer Prüfung Ihrer Einreichung. Bitte beachten Sie, dass wir jede Einreichung händisch prüfen, weshalb die Bearbeitung Ihrer Einreichung und unsere Rückmeldung einige Tage in Anspruch nehmen kann.
2. Sprachfassungen
Für den Sichtungsprozess sind englische oder deutsche Untertitel erforderlich. Eine Ausnahme besteht bei Einreichungen in französischer und spanischer Sprache. Bei der Einladung Ihres Filmes zum Festival sind deutsche oder englische Untertitel obligatorisch. Wird Ihr Film für einen der Wettbewerbe ausgewählt, sind englische Untertitel für die Sichtung durch die Jury verpflichtend.
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3. Programmierung / Auswahl
Einreichungen für einzelne Reihen und unsere Hauptwettbewerbe sind nicht möglich. Alle Programmentscheidungen für die Filmauswahl und die Reihenzuweisung erfolgen durch das Auswahlgremium. Für die Wettbewerbe werden Weltpremieren bevorzugt, ein deutscher Premierenstatus ist dabei Voraussetzung. Auch außerhalb der Wettebewerbe sind Premieren explizit erwünscht.
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4. Rechtseinräumung, Rechtegarantie und Freistellung
(1) Mit der Einreichung des Filmes garantieren Sie, der*die alleinige Inhaber*in sämtlicher Rechte des Werkes zu sein. Das umfasst insbesondere die Persönlichkeitsrechte, die Urheberrechte sowie die Leistungsschutzrechte aller in dem Film vorkommenden Personen und an der Herstellung des Films Beteiligter sowie die Rechte sonstiger Dritter und das Recht, uns die wie folgt zu bezeichnenden Rechte einräumen zu dürfen: Dem DOK.fest München werden die Vorführrechte des Filmes sowie das Recht zur möglichen öffentlichen Zugänglichmachung (Online-Streaming, für Deutschland geogeblockte Einzeltickets, begrenzter Zeitraum, 48-Stunden-Fenster) für die Zeit des Festivals eingeräumt. Weiter stimmen Sie zu, dass das DOK.fest München nach eigenem Ermessen Warnhinweise zu dem Film veröffentlichen kann, wie insbesondere nach dem Festivaltrailer, welcher vor Ihrem Film gezeigt wird. Das Recht zur Verbreitung des Pressematerials wird dem DOK.fest München örtlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt eingeräumt.
(2) Mit der Mitteilung über die Auswahl des Filmes räumen Sie diese Rechte dem DOK.fest München ein, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf. Sie stellen das DOK.fest München von jedweden Ansprüchen Dritter in Zusammenhang mit den in Ziffer 4 (1) genannten Rechten einschließlich der angemessenen Kosten der erforderlichen Rechtsverteidigung wie insbesondere Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren frei.
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5. Werbung / Promotion
Sollte Ihr Film für das Programm ausgewählt werden, benötigen wir unmittelbar nach der Zusage Presse- und Fotomaterial. Mit der Anerkennung des Reglements versichern Sie, dass Sie das Material (Online Download-Link, Fotos, Texte, Trailer) dem Festival für die Pressearbeit und zu Werbezwecken in unseren Printmaterialien, auf unserer Website sowie auf unseren Social Media Kanälen im Rahmen des DOK.fest München zur Verfügung stellen. Gleichermaßen stimmen Sie zu, dass das DOK.fest München Filmausschnitte von bis zu drei Minuten im Rahmen der Festivalberichterstattung auf der Website verwenden darf. Mit Ihrer Zusage gewähren Sie dem DOK.fest München, Fotos sowie Trailer auch an ausgewählte Partner zu Promotionszwecken weiterzugeben.
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Zur Darstellung unserer jeweiligen Festivaledition auf der Website stimmen Sie der unbefristeten Speicherung und Verwendung des Fotomaterials und des Trailers in unserem Archiv auf der Website zu.
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6. Vorführformate
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Folgende Vorführformate werden benötigt:
- DCI compliant Digital Cinema Package DCP
- ProRes File 4.2.2 HQ (Tonformat 5.1) bzw. ein H.264-File
7. Einreichgebühr
Aufgrund der Vielzahl der eingereichten Projekte sowie des hohen Bearbeitungsaufwandes sehen wir uns veranlasst, eine Einreichgebühr in Höhe von 40,00 Euro pro Einreichung zu erheben.
Eine Liste der von der Gebühr befreiten Länder finden Sie hier sowie in unserer Einreichmaske. Für die Befreiung der Einreichgebühr ist das Produktionsland entscheidend, nicht der Drehort!
Einreichungen für DOK.education, den DOK.spotlights megaherz Award, den all inclusive Award, den VFF Dokumentarfilm-Produktionspreis, den VFF Nachwuchs-Dokumentarfilm-Produktionspreis und den Deutschen Dokumentarfilm-Musikpreis sind von der Zahlung der Einreichgebühr befreit. Bitte beachten Sie hier die jeweiligen Einreichregularien!
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8. Schritte zur Filmeinreichung
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Die Filmeinreichung erfolgt über unsere Website unter dem Menüpunkt „Mein Konto”.
- Wenn Sie erstmals einen Film bei uns anmelden und noch kein User-Konto bei uns besitzen, registrieren Sie sich bitte hier, indem Sie ein Konto einrichten.
- Verfügen Sie bereits über ein Konto, können Sie sich jederzeit auf unserer Website einloggen und einen neuen Film anmelden. Für den Fall, dass Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie ein neues über unser System anfordern.
- Um über das Onlineformular einzureichen, wählen Sie nach dem Login unter „Ihr persönlicher Bereich” die Kachel „Filme einreichen und verwalten” aus. Über den Button "Film einreichen" (oben rechts) können Sie Ihre Einreichung beginnen.
Füllen Sie das Onlineformular bitte vollständig inklusive Online Screening-Link aus (ein Rohschnitt ist für den Sichtungsprozess ausreichend. Die finale Schnittfassung muss bis Mitte Februar vorliegen). Bitte tragen Sie korrekte und möglichst vollständige Angaben zu dem eingereichten Film ein. Bei Auswahl des Films für unser Programm arbeiten wir mit den von Ihnen eingetragenen Informationen. Die Angaben werden in unser Programmheft sowie auf unsere Website übernommen.
- Für die kostenfreie Einreichung von Kurzfilmen für das Kinder- und Jugendprogramm DOK.education wählen Sie bitte unter „Anmeldung für“ die Sektion „DOK.education Schulprogramm“ aus.
- Für die kostenfreie Einreichung für den DOK.spotlights megaherz Award wählen Sie bitte unter „Anmeldung für“ die Sektion „DOK.spotlights megaherz Award“ aus.
- Für die kostenfreie Einreichung für den all inclusive Award wählen Sie bitte unter „Anmeldung für“ die Sektion „all inclusive Dokumentarfilmpreis“ aus.
- Möchten Sie Ihren Film zusätzlich für den Deutschen Dokumentarfilm-Musikpreis und/oder den VFF Dokumentarfilm-Produktionspreis und/oder den VFF Nachwuchs-Dokumentarfilm-Produktionspreis anmelden (für diese Preise ist die Einreichung ebenfalls kostenfrei), müssen Sie diesen separat für den jeweiligen Programmpunkt einreichen. Wählen Sie dafür bitte unter „Anmeldung für“ „Deutscher Dokumentarfilm-Musikpreis", „VFF Dokumentarfilm-Produktionspreis” oder „VFF Nachwuchs-Dokumentarfilm-Produktionspreis” aus.
Die Zahlung der Einreichgebühr für die Einreichung zum Hauptprogramm kann direkt in Ihrem Benutzerkonto vorgenommen werden. Sie erhalten nach Prüfung Ihrer Einreichung eine Zahlungsaufforderung per Mail. Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihrer Einreichung einige Zeit in Anspruch nimmt und die Zahlungsaufforderung erst nach Prüfung der Einreichung an Sie versendet wird.
Nach Eingang Ihrer vollständigen Filmeinreichung (inkl. vorliegendem Sichtungslink!) sowie der Einreichgebühr erhalten Sie eine Bestätigungsmail an die von Ihnen bei der Online-Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse. Einreichungen, die unvollständig sind oder die genannten Kriterien nicht erfüllen, gelten als abgelehnt und werden nicht berücksichtigt.
Senden Sie uns vorerst bitte keine digitalen Fotos, Trailer oder Transkripte zu. Wird Ihr Film ausgewählt, fordern wir dieses Material bei Ihnen an. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass eingesandtes Printmaterial leider nicht zurückgesendet werden kann.
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9. Screening Fees
Das DOK.fest München zahlt Screening Fees sowohl für die Präsentation in den Kinos als auch für die Screenings auf der digitalen Leinwand im @home-Programm. Die Screening Fee wird in Absprache mit den Rechteinhaber*innen vereinbart. Unter Berücksichtigung einer bestmöglichen Präsentation der Festivalfilme liegt unser Augenmerk auf der Einladung der Filmemacher*innen und der dazugehörigen (anteiligen) Erstattung von Reise- bzw. Hotelkosten. Ansprüche auf Kostenübernahme oder auf eine andere Form der Vergütung bestehen nicht.
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Daneben besteht die Möglichkeit, in den reihenübergreifenden Wettbewerben (DOK.international, DOK.deutsch, DOK.horizonte, DOK.spotlights megaherz Award, Deutscher Dokumentarfilm-Musikpreis, all inclusive Award, VFF Dokumentarfilm-Produktionspreis, VFF Nachwuchs-Dokumentarfilm-Produktionspreis und kinokino Publikumspreis) Preise zu gewinnen.
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10. Geltung dieser Teilnahmebedingungen
Mit Abgabe der Filmreinreichung erkennen Sie die Geltung dieser Teilnahmebedingungen an. Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Einreichungen zum aktuell anstehenden Festival und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart worden sind. Abweichende Bedingungen erkennt das DOK.fest München selbst bei deren Kenntnis nicht an, es sei denn, das DOK.fest München hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
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11. Gerichtsstand, Geltung deutschen Rechts
Als Gerichtsstand wird soweit zulässig München vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen.
Kontakt
Bei Fragen zum Reglement und zur Einreichung wenden Sie sich gerne an:
Veronica Loebner, loebner@dokfest-muenchen.de
Tel.: +49 (0)89 – 51 39 97 88
DOK.fest München
Dachauer Straße 116
80636 München

