Reglement Filmeinreichung

38. DOK.fest München (03.–21. Mai 2023)

 

Herzlichen Dank für Ihr Interesse an einer Einreichung Ihres Films zum 38. DOK.fest München (03.–14. Mai 2023 im Kino, 08.–21. Mai @home)

Das DOK.fest München ist das Festival für internationale künstlerisch herausragende und gesellschaftlich relevante Dokumentarfilme. Als größtes Festival dieser Art in Deutschland hat es sich in den letzten Jahren auch zu einer der relevantesten Plattformen für Dokumentarfilm in Europa entwickelt. 

Nach zwei erfolgreichen Online-Editionen, die aufgrund von Corona rein online stattfinden konnten und einer ersten dualen Ausgabe wird das DOK.fest München 2023 ebenfalls in dualer Version präsentiert.


1. Allgemeine Teilnahmebedingungen

Jeder Dokumentarfilm, der für das 38. DOK.fest München 2023 eingereicht wird (ausgenommen Einreichungen für DOK.education), muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Das Datum der Fertigstellung liegt nach dem 01. Januar 2022.
  • Die Laufzeit des Filmes beträgt mindestens 52 Minuten.
  • Bis zur Aufführung beim Festival darf der eingereichte Film weder in Deutschland regulär im Kino ausgewertet, noch von ARD (inkl. dritte Sender), arte, 3sat oder ZDF ausgestrahlt worden sein. Des Weiteren sind Filme, die auf Internetplattformen verfügbar sind, vom Festival ausgeschlossen. Im Einzelfall obliegt die Entscheidung über die Zulassung der Festivalleitung.
  • Der Film muss bis zum 31. Dezember 2022 (verlängert) über das Onlineformular und der damit verbundenen Zahlungsaufforderung eingereicht werden (es gilt das Datum des Poststempels / der abgeschlossenen Online-Registrierung).

  1. 2. Sprachfassungen

Für den Sichtungsprozess sind englische oder deutsche Untertitel erforderlich. Eine Ausnahme besteht bei Einreichungen in englischer, französischer, spanischer und tschechischer Sprache. Bei der Einladung Ihres Filmes zum Festival sind deutsche oder englische Untertitel obligatorisch. Wird Ihr Film für einen der Wettbewerbe ausgewählt, sind englische Untertitel zur Jurysichtung vorausgesetzt.

 

  1. 3. Programmierung / Auswahl

Alle Programmentscheidungen werden von unserem Auswahlgremium getroffen. Einreichungen für spezielle Reihen sind nicht möglich. Die Programmleitung nimmt die Filmauswahl und die Reihenzuweisung vor. Für die Wettbewerbsreihen werden Weltpremieren bevorzugt. Der deutsche Premierenstatus ist hierfür obligatorisch. Premieren werden auch außerhalb der Wettbewerbsreihen erwünscht.

Sollten erneut Maßnahmen zur Eindämmung einer Pandemie getroffen werden, so wird im Falle einer reinen Online-Edition unseres Festivals die reguläre Programmstruktur sowie das Rahmenprogramm (Eröffnung, Jurysichtungen, Q&As, Preisverleihungen u.a.) weitestgehend beibehalten.

 

  1. 4. Rechtseinräumung, Rechtegarantie und Freistellung

Mit der Einreichung des Filmes garantieren Sie, der.die alleinige Inhaber.in sämtlicher Rechte (Vorführrechte des Filmes und des Trailers, Vervielfältigungsrecht und Recht zur Verbreitung des Pressematerials) zu sein und diese Rechte dem DOK.fest München im Falle der Auswahl Ihres Filmes auch einzuräumen. Sie garantieren weiter, dass der von Ihnen eingereichte Film nicht die Persönlichkeits- oder sonstigen Rechte Dritter verletzt. Dasselbe gilt für die Übertragung der Rechte für die Präsentation des Films auf der digitalen Leinwand.

Mit der Mitteilung über die Auswahl des Filmes räumen Sie diese Rechte dem DOK.fest München ein, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf. Sie stellen das DOK.fest München von jedweden Ansprüchen Dritter in Zusammenhang mit den in Ziffer 4 Abs.1 genannten Rechten einschließlich der angemessenen Kosten der erforderlichen Rechtsverteidigung wie insbesondere Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren frei.

 

    1. 5. Werbung / Promotion

    Sollte Ihr Film für das Programm ausgewählt werden, benötigen wir unmittelbar nach der Zusage Presse- und Fotomaterial. Mit der Anerkennung des Reglements versichern Sie, dass Sie das Material (Online Download-Link, Fotos, Texte, Trailer) dem Festival für die Pressearbeit und zu Werbezwecken in unseren Printmaterialien, auf unserer Website sowie auf unseren Social Media Kanälen im Rahmen des DOK.fest München zur Verfügung stellen. Gleichermaßen stimmen Sie zu, dass das DOK.fest München Filmausschnitte von bis zu drei Minuten im Rahmen der Festivalberichterstattung auf der Website verwenden darf. Mit Ihrer Zusage gewähren Sie dem DOK.fest München, Fotos sowie Trailer auch an ausgewählte Partner zu Promotionszwecken weiterzugeben.

  1. Zur Darstellung unserer jeweiligen Festivaledition auf der Website stimmen Sie der Verweildauer des Fotomaterials in unserem Archiv zu.

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  3. 6. Vorführformate

    Folgende Vorführformate sind zugelassen:

    • DCI compliant Digital Cinema Package DCP
    • ProRes File 4.2.2 HQ (Tonformat 5.1) bzw. ein H.264-File

 

    1. 7. Gebühren

    Aufgrund des hohen Bearbeitungsaufwands und der Vielzahl der eingereichten Projekte sehen wir uns veranlasst, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 40,00 pro Einreichung zu erheben. Ausnahmen bilden Filme aus Schwellenländern. Für die Befreiung der Einreichgebühr ist das Produktionsland entscheidend, nicht der Drehort! Eine Länderliste finden Sie in unserem Online-Formular. 

  1. Einreichungen für DOK.education sind von der Zahlung der Einreichgebühr befreit.


    1. 8. Schritte zur Filmeinreichung

Die Einreichung erfolgt über unsere Website.

Wenn Sie erstmals einen Film bei uns anmelden und noch kein User-Konto bei uns besitzen, registrieren Sie sich bitte hier indem Sie ein Konto einrichten. Verfügen Sie bereits über ein Konto, können Sie sich dort jederzeit einloggen und einen neuen Film anmelden. Für den Fall, dass Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie ein neues über unser System anfordern. Um über das Online-Formular einzureichen, wählen Sie nach dem Login unter „Ihr persönlicher Bereich” die Kachel „Filme einreichen und verwalten” aus. Über den Button "Neuer Film" (oben rechts) können Sie Ihre Einreichung beginnen.

Filmreinreichung: Füllen Sie bitte das Onlineformular vollständig (inklusive Online Screening-Link) aus. Bitte tragen Sie korrekte und möglichst vollständige Angaben zu dem eingereichten Film ein, denn bei Auswahl des Films für unser Programm arbeiten wir mit den von Ihnen eingetragenen Informationen. Die Angaben werden so in das (Online-)Programmheft übernommen.

Bei Einreichungen für DOK.education wählen Sie bitte unter „Anmeldung für“ die Sektion DOK.education aus.

Möchten Sie Ihren Film zusätzlich für den Deutschen Dokumentarfilm-Musikpreis und/oder den VFF Dokumentarfilm-Produktionspreis einreichen, wählen Sie diese Option zusätzlich beim Ausfüllen des Einreichformulars aus.

Nach Eingang Ihrer Filmeinreichung sowie der Einreichgebühr erhalten Sie eine Bestätigungsemail an die von Ihnen bei der Online-Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse.

Einreichungen, die unvollständig sind oder die genannten Kriterien nicht erfüllen, gelten als abgelehnt und werden nicht gesichtet. Zur vollständigen Anmeldung Ihres Films beachten Sie bitte die Schritte der Zahlungsaufforderung in der Bestätigungsemail. Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.

Senden Sie uns vorerst bitte noch keine digitalen Fotos, keine Trailer oder Transkripte zu. Wird Ihr Film ausgewählt, fordern wir dieses Material bei Ihnen an. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass eingesandtes Printmaterial leider nicht zurückgesendet werden kann.

 

Einreichschluss ist der 31. Dezember 2022 (verlängert).

Es gilt das Datum des Poststempels / der abgeschlossenen Online-Registrierung.

 

  1. 9. Einreichung für DOK.education

Für die Sektion DOK.education akzeptieren wir Einreichungen für die Schule des Sehens. Diese müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Inhaltlich muss der Fokus auf Lebenswelten und/oder Perspektiven von Kindern und Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen liegen.
  • Berücksichtigt werden künstlerisch erzählte Dokumentarfilme bis zu einer Länge von 30 Minuten.

Nähere Informationen zu DOK.education finden Sie hier.

Deadline für die Einreichung bei DOK.education ist der 24. Dezember 2022 (verlängert).

 

  1. 10. Screening Fees

    Das DOK.fest München zahlt Screening Fees, sowohl für die Präsentation in den Kinos, als auch zusätzlich auf der digitalen Leinwand. Die Screening Fee wird in Absprache mit den Rechteinhaber.innen vereinbart – unter Berücksichtigung einer bestmöglichen Präsentation der Festivalfilme liegt unser Augenmerk auf der Einladung der Filmemacher.innen und der dazugehörigen (anteiligen) Erstattung von Reise- bzw. Hotelkosten. Daneben besteht für alle Filme in den Wettbewerbsreihen und darüber hinaus für alle Programmfilme die Möglichkeit, in verschiedenen reihenübergreifenden Wettbewerben (SOS Kinderdörfer weltweit, Deutscher Dokumentarfilm-Musikpreis, VFF Dokumentarfilm-Produktionspreis, FFF-Förderpreis) einen Preis zu gewinnen. Ansprüche auf Kostenübernahme oder auf eine andere Form der Vergütung bestehen nicht.


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  2. 11. Geltung dieser Teilnahmebedingungen

Mit Abschluss der Registrierung auf dem Onlineformular erkennen Sie die Geltung dieser Teilnahmebedingungen an. Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle aktuellen Filmeinreichungen und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart worden sind. Abweichende Bedingungen erkennt das DOK.fest München selbst bei deren Kenntnis nicht an, es sei denn, das DOK.fest München hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

 

  1. 12. Gerichtsstand, Geltung deutschen Rechts

Als Gerichtsstand wird soweit zulässig München vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen.