Reglement für das Filmbildungsprogramm von DOK.education 2026
DOK.education, der Bildungsbereich des Internationalen Dokumentarfilmfestivals München, ist auf der Suche nach Kurzfilme von professionellen Filmschaffenden für das Schulprogramm Schule des Sehens. Dieses findet im Rahmen des 41. DOK.fest München (06.–17. Mai 2026 im Kino, 01. Mai – 31. Juli 2026 online) statt.
Bitte beachten: Das folgende Regelment betrifft die Einreichung professioneller Filmschaffender. Für Lehrkräfe und Schüler*innen gibt es einen eigenen Wettbewerb. Die Einreichkriterien für den Dokumentarfilmwettbewerb für junge Menschen 2026 finden Sie hier.
1. Einreichung für die Schule des Sehens
DOK.education führt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit starken und berührenden Filmen an das große Erlebnis der dokumentarischen Erzählung heran.
Das Herzstück von DOK.education ist das Schulprogramm Schule des Sehens. Im Mittelpunkt stehen das Erleben eines kurzen Dokumentarfilms und die Begegnung mit den Filmschaffenden. Hierfür kuratieren wir drei altersgerechte Kurzfilme. In Schulklassen-Workshops für drei Altersstufen zeigen und besprechen wir je einen Dokumentarfilm, der auf Augenhöhe mit den Schüler*innen eine spannende Geschichte erzählt. Angeleitet von geschulten Filmvermittler*innen und mit partizipativen Seh-Aufgaben stoßen wir Diskussionen zum Filmthema und dem Dokumentarfilm-Genre an. Wir bringen dem jungen Publikum die Stilmittel und bewussten Regie-Entscheidungen einer filmisch inszenierten, realen Geschichte nahe. Wir vermitteln, dass Dokumentarfilme, durch die Wahl der Protagonist*innen, die Kameraarbeit und die Montage, die Wirklichkeit künstlerisch gestalten und nicht eins zu eins abbilden. Zu jedem Film erstellt das Team von DOK.education schulisches Begleitmaterial, um den teilnehmenden Lehrkräften eine nachhaltige Aufbereitung des Kinobesuchs zu ermöglichen. Das Ziel der Schule des Sehens ist, die junge Generation für den künstlerischen Dokumentarfilm zu begeistern und sie zugleich zu befähigen, Film kritisch und kompetent lesen zu können.
Weitere Informationen zum Programm und Selbstverständnis von DOK.education finden Sie auf der DOK.education Website.
-
2. Einreichkriterien für die Schule des Sehens
Wir suchen ab sofort kurze Dokumentarfilme, die auf Augenhöhe mit der Zielgruppe Themen behandeln, die für junge Menschen wichtig sind:Wir suchen professionelle Filme über Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene,
… die aus der Perspektive eines/einer jungen Protagonist*in erzählen.
... die besondere Lebensumstände junger Menschen zeigen.
... die sie bei großen Veränderungen in ihrem Leben begleiten.
... die von angenommenen Herausforderungen berichten.Diese Filme sollten
... eine bemerkenswerte Bildsprache vermitteln oder künstlerische Handschrift tragen,
... eine spannende Erzählform für ihr Thema finden,
... kunstvoll dokumentarisch eine spannende Geschichte erzählen,
… für die Altersgruppen Grundschule/ Unterstufe (6–12 Jahre), Mittelstufe (12–16 Jahre) oder Oberstufe/Berufsschulen (16–22 Jahre) geeignet sein.
Formale Kriterien:
- Länge zwischen 10 und 30 Minuten
- Für nicht deutschsprachige Filme sind englische oder deutsche Untertitel erwünscht, aber keine Pflicht.
- Kein Premierenzwang: Filme können bereits ausgestrahlt und auf anderen Plattformen gezeigt worden sein.
- Bei Auswahl wird Ihr Film im Rahmen des Bildungsprogramms des 41. DOK.fest München gezeigt:
im Kino vom 06. – 17. Mai 2026,
online vom 01. Mai – 31. Juli 2026
sowie bei ganzjährigen Veranstaltungen der Erwachsenenbildung eingesetzt. - Optimalerweise hat die Regie während des Festivals Zeit, um an zwei bis drei Tagen bei den Schulvorstellungen des eigenen Films anwesend zu sein. Dafür ist eine Vergütung vorgesehen – siehe Punkt 8.
- Der Film muss bis zum 15. Dezember 2025 eingereicht werden (weitere Infos dazu s. Punkt 7). Es gilt das Datum der abgeschlossenen Online-Registrierung. Wir freuen uns über frühzeitige Einreichungen!
-
3. Keine Gebühren
Einreichungen von Kurzfilmen für DOK.education sind generell von der Zahlung der Einreichgebühr befreit. Eventuell maschinell erstellte Zahlungsaufforderungen aufgrund von Falscheinträgen bei der Anmeldung bitten wir zu ignorieren.
4. Rechtseinräumung, Rechtegarantie und Freistellung
Mit der Einreichung des Filmes garantieren Sie, der*die alleinige Inhaber*in sämtlicher Rechte des Werkes zu sein. Das umfasst die Persönlichkeitsrechte, die Urheberrechte sowie die Leistungsschutzrechte aller in dem Film vorkommenden Personen und an der Herstellung des Films Beteiligter sowie die Rechte sonstiger Dritter. Die Vorführrechte des Filmes und des Trailers, das Recht zur Verbreitung des Pressematerials sind dem DOK.fest München im Falle der Auswahl Ihres Filmes temporär einzuräumen. Dasselbe gilt für die Übertragung der Rechte für die Präsentation des Films auf der digitalen Leinwand.
Mit der Mitteilung über die Auswahl des Filmes räumen Sie diese Rechte dem DOK.fest München ein, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf. Sie stellen das DOK.fest München von jedweden Ansprüchen Dritter in Zusammenhang mit den in Ziffer 4 Abs.1 genannten Rechten einschließlich der angemessenen Kosten der erforderlichen Rechtsverteidigung wie insbesondere Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren frei.
Über den Festivalzeitraum hinaus kann der Film für Folgeveranstaltungen im Rahmen des Bildungsprogramms DOK.education sowie für Kooperationsveranstaltungen auf Partner-Festivals angefragt werden. Für alle öffentlichen Veranstaltungen und bei Veranstaltungen, bei denen Eintritte generiert werden, klären wir die Nutzung der Kurzfilme erneut mit den Rechteinhaber*innen ab. Auch bietet DOK.education ganzjährig kostenfrei und gemeinnützig organisierte Lehrkräftefortbildungen zur Schule des Sehens an. Mit der Zusage zum Festival-Screening stimmen Sie zu, dass wir Ihren Kurzfilm bei diesen nicht-öffentlichen Bildungsveranstaltungen zeigen dürfen. DOK.education gibt niemals unabgesprochen Filme an Schulen oder andere Plattformen weiter und stellt diese niemals unabgesprochen online.
Das eigens erstellte schulische Begleitmaterial sowie die ggf. erstellte deutsche Synchronisation des Filmes können der Produktionsfirma bzw. dem Verleih auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
-
5. Öffentlichkeitsarbeit
-
Sollte Ihr Film für das Programm ausgewählt werden, benötigen wir unmittelbar nach der Zusage Presse- und Fotomaterial. Mit der Anerkennung des Reglements versichern Sie, dass Sie das Material (Online Download-Link, Fotos, Texte, Trailer) dem Festival für die Pressearbeit und zu Werbezwecken in unseren Printmaterialien, auf unserer Website sowie auf unseren Social Media Kanälen im Rahmen des DOK.fest München zur Verfügung stellen. Gleichermaßen stimmen Sie zu, dass das DOK.fest München Filmausschnitte von bis zu drei Minuten im Rahmen der Festivalberichterstattung auf der Website verwenden darf. Mit Ihrer Zusage gewähren Sie dem DOK.fest München, Fotos sowie Trailer auch an ausgewählte Partner zu Promotionszwecken weiterzugeben. Zur Darstellung unserer jeweiligen Festivaledition auf der Website stimmen Sie der Verweildauer des Fotomaterials in unserem Archiv zu.
Sofern es käuflich erwerbbare DVDs oder VoD-Links zum eingereichten Film gibt, vermittelt DOK.education diese gerne an Lehrkräfte und Schulen.
-
6. Vorführformate
-
Folgende Vorführformate werden benötigt:
- DCI compliant Digital Cinema Package DCP
- ProRes File 4.2.2 HQ (Tonformat 5.1) bzw. ein H.264-File
7. Schritte zur Filmeinreichung
Die Filmeinreichung erfolgt über unsere Website unter dem Menüpunkt „Mein Konto”.
- Wenn Sie erstmals einen Film bei uns anmelden und noch kein User-Konto bei uns besitzen, registrieren Sie sich bitte hier, indem Sie ein Konto einrichten.
- Verfügen Sie bereits über ein Konto, können Sie sich jederzeit auf unserer Website einloggen und einen neuen Film anmelden. Für den Fall, dass Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie ein neues über unser System anfordern.
- Um über das Onlineformular einzureichen, wählen Sie nach dem Login unter „Ihr persönlicher Bereich” die Kachel „Filme einreichen und verwalten” aus. Über den Button "Film einreichen" (oben rechts) können Sie Ihre Einreichung beginnen.
Für die kostenfreie Einreichung für DOK.education wählen Sie bitte unter „Anmeldung für“ die Sektion „DOK.education Schulprogramm“ aus.
Füllen Sie das Onlineformular bitte vollständig (inklusive Online Screening-Link) aus. Bitte tragen Sie korrekte und möglichst vollständige Angaben zu dem eingereichten Film ein, denn bei Auswahl des Films für unser Programm arbeiten wir mit den von Ihnen eingetragenen Informationen. Diese Angaben werden in unser Programmheft sowie auf unsere Website übernommen.
Falls Sie keinen Online-Link Ihres Filmes einreichen können, schicken Sie uns bitte zwei technisch einwandfreie und lesbar beschriftete Bluerays bzw. DVDs (ohne Papierlabels, direkt bedruckt oder handbeschriftet).
Postadresse:
DOK.fest München
Filmadministration (DOK.education)
Dachauer Str. 116
80636 München
Nach Eingang Ihrer vollständigen Filmeinreichung (inkl. Sichtungslink) erhalten Sie eine Bestätigungsmail an die von Ihnen bei der Online-Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse. Sollten Sie eine mechanisch erstellte Zahlungsaufforderung für die Einreichgebühr erhalten, dann ignorieren Sie diese bitte.
Einreichungen, die unvollständig sind oder die genannten Kriterien nicht erfüllen, gelten als abgelehnt und werden nicht gesichtet.
Senden Sie uns vorerst bitte noch keine digitalen Fotos, keine Trailer oder Transkripte zu. Wird Ihr Film ausgewählt, fordern wir dieses Material bei Ihnen an. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass eingesandtes Printmaterial leider nicht zurückgesendet werden kann.
-
8. Vergütung
DOK.education lädt Regisseur*innen von Festivalfilmen des Schulprogramms zu den Vorführungen nach München ein und erstattet die Reise- bzw. Hotelkosten. DOK.education honoriert die Teilnahme an den Schulklassenworkshops mit einer angemessenen Aufwandsentschädigung. Ansprüche auf Kostenübernahme, Screening Fee oder auf eine andere Form der Vergütung bestehen nicht.
-
-
9. Geltung dieser Teilnahmebedingungen
Mit Abschluss der Registrierung auf dem Onlineformular erkennen Sie die Geltung dieser Teilnahmebedingungen an. Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle aktuellen Filmeinreichungen und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart worden sind. Abweichende Bedingungen erkennt das DOK.fest München selbst bei deren Kenntnis nicht an, es sei denn, das DOK.fest München hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
-
10. Gerichtsstand, Geltung deutschen Rechts
Als Gerichtsstand wird soweit zulässig München vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen.
-
Kontakt
Bei Fragen zum Reglement und zur Einreichung wenden Sie sich gerne an:
Veronica Loebner
loebner@dokfest-muenchen.de
DOK.fest München
Dachauer Straße 116
80636 München
Tel.: +49 (0)89 – 51 39 97 88

